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   LSG Hessen, 23.05.2012 - L 4 SO 113/12 B ER   

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LSG Hessen, 23.05.2012 - L 4 SO 113/12 B ER (https://dejure.org/2012,51585)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.05.2012 - L 4 SO 113/12 B ER (https://dejure.org/2012,51585)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - L 4 SO 113/12 B ER (https://dejure.org/2012,51585)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Stuttgart, 21.09.2011 - 5 K 2044/10

    Kosten des gerichtsinternen Mediationsverfahrens

    Auszug aus LSG Hessen, 23.05.2012 - L 4 SO 113/12
    Der ersuchte Richter unterstützt dabei das erkennende Gericht bei seiner Aufgabe, auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits hinzuwirken und übt dabei eine Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt i. S. v. § 4 DRiG aus (näher hierzu Greger, a.a.O. Rdnr. 34; vgl. auch ausführlich Brändle/Schreiber, Betrifft JUSTIZ 2008, 351, 353f m. w. N., i. E. ebenso VG Stuttgart, Beschluss vom 21. September 2011, Az. 5 K 2044/10, zitiert juris RdNr. 14).

    Es kommt bei der Frage der Analogiefähigkeit des § 278 ZPO nicht darauf an, ob die in § 278 ZPO zur Beschleunigung des Verfahrens vorgesehenen Instrumente insgesamt dem sozialgerichtlichen Verfahren entsprechen oder ob das SGG eine Güteverhandlung nicht kennt, sondern ob der Regelungsgehalt der einzelnen Rechtssätze des § 278 ZPO - hier: die Regelung über die Tätigkeit des ersuchten Richters zum Zwecke der "gütlichen" Erledigung des Rechtsstreits - in das System des SGG zu integrieren sind (Deppermann-Wöbbeking/Dreiseitel/Schreiber, Gerichtsinterne Mediation in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit, Projektabschlussbericht, S. 11, ebenso Brändle/Schreiber, Betrifft JUSTIZ 2008, 351, 354 jeweils m. w. N., i. E. ebenso für das verwaltungsgerichtliche Verfahren VG Stuttgart, Beschluss vom 21. September 2011, Az. 5 K 2044/10, zitiert juris Rdnr. 14, das allerdings von einer Sperrwirkung des § 87 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VwGO für die Generalklausel des § 173 VwGO ausgeht und die Anwendbarkeit des § 278 Abs. 5 Satz 1 ZPO über § 173 Satz 1 GVG bejaht).

  • BSG, 17.05.1989 - 10 RKg 16/88

    Wirksamkeit eines gerichtlichen Vergleichs

    Auszug aus LSG Hessen, 23.05.2012 - L 4 SO 113/12
    Er ist sowohl öffentlich-rechtlicher Vertrag, für den materielles Recht gilt (§ 779 BGB und § 54 SGB X sind entsprechend anwendbar, siehe BSG, Urteil vom 17. Mai 1989 - 10 RKg 16/88, juris Rdnrn. 19 und 23; BSG SozR 1500 § 101 Nr. 8), als auch Prozesshandlung der Beteiligten (Prozessvertrag), die den Rechtsstreit unmittelbar beendet und deren Wirksamkeit sich nach Grundsätzen des Prozessrechts richtet (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, Rdnr. 3 zu § 101 m.w.N.).
  • BSG, 14.06.1978 - 10 RV 31/77

    Klagerücknahme - Prozeßunfähiger Beteiligter - Widerruf - Frist

    Auszug aus LSG Hessen, 23.05.2012 - L 4 SO 113/12
    Auf Prozesshandlungen - wie die Zustimmung zu einem gerichtlichen Vergleich - finden die Anfechtungsgründe des BGB keine Anwendung finden (BSG SozR 1500 § 102 Nr. 2; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., vor § 60 Rdnr. 12, 12a m. w. N.).
  • SG Nürnberg, 28.05.2019 - S 8 AS 38/17

    Wirksamkeit einer im Rahmen des Güterichterverfahrens geschlossenen Vereinbarung

    Bei der im gerichtsinternen Mediationsverfahren protokollierten Vereinbarung handelt es sich um einen gerichtlichen Vergleich gemäß § 101 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) (LSG Hessen, Beschluss vom 23.05.2012, Az.: L 4 SO 113/12 B ER).
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